ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN


Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden auf sämtliche Kaufverträge zwischen der Millipore GmbH ("Millipore") und dem Auftraggeber ("Kunde") Anwendung, die online über das Internet abgeschlossen werden.

PRÄAMBEL
1. Millipore übernimmt die Kontrolle und die Verantwortung für die online Verkaufsplattform unter der Internetadresse www.millipore.com, über die Millipore-Produkte angeboten werden.

2. Der Kunde kann die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie sein Bestellformular speichern und ausdrucken. Die Speicherung und der Ausdruck dieser Allgemeinen Verkaufbedingungen vor der Bestellung von Waren über das Internet obliegen dem alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.

3. Die Verkaufsplattform von Millipore im Internet enthält folgende Informationen:
Ø Eine rechtliche Information, die eine genaue Identifizierung von Millipore ermöglicht (Impressum);
Ø eine Angabe der wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Produkte;
Ø eine Angabe der Produktpreise in Euro
Ø Lieferarten und Lieferfristen
Ø eine Angabe des Zahlungsweges

Artikel 1 - Definitionen
Die nachfolgende Begriffe haben folgende Bedeutung:
Ø "Internet": Ein weltweites Informations- und Telekommunikationsnetzwerk, dass es den Benutzern insbesondere ermöglicht, Zugang zu bestimmten Inhalten auf Servern zu erhalten.
Ø "Webseite": Interaktive elektronische Plattform, die von Millipore genutzt wird und auf die über die Internetadresse www.millipore.com Zugriff genommen werden kann.
Ø "Doppelklick": Verbindliche Bestätigung einer Bestellung durch den Kunden durch Doppelklicken des Annahme-Buttons.

Artikel 2 - Gegenstand der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten aus den zwischen Millipore und dem Kunden über die Webseite abgeschlossenen Fernverkaufsgeschäfte über wissenschaftliche Forschungs- und Ausrüstungsgegenstände, insbesondere biotechnologische Produkte, die in erster Linie für pharmazeutische Laboratorien und Hersteller, private Unternehmen der Biotechnologie und Biowissenschaft, Universitäten, öffentliche Forschungslabore und Forschungsinstitute bestimmt sind.

Artikel 3 – Vertragsunterlagen
1. Die zwischen Millipore und den Kunden online abgeschlossenen Kaufverträge bestehen regelmäßig aus den folgenden Vertragsunterlagen:
Ø diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen; und
Ø dem Online-Bestellformular, mit dem die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen stillschweigend anerkannt wird.

Mit der Übersendung des Online-Bestellformulars macht der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot für den Kauf der bestellten Produkte. Millipore kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung annehmen. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).

2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen der einzelnen Vertragsunterlagen gehen die Regelungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vor.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen, werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, es sei denn, Millipore hat der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

4. Auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden die „Incoterms 2000“ Anwendung. Für Warenlieferungen von Millipore gilt der Incoterm “FCA” Millipore (Frei Frachtführer). Millipore veranlasst den Transport der Waren und verauslagt die Transportkosten. Die Kosten für den Transport der Ware zum Kunden werden diesem in Rechnung gestellt und sind dann vom Kunden zu erstatten.

Artikel 4 – Vertrauliches passwort
1. Der Kunde erstellt ein vertrauliches, individuelles und persönliches Passwort, für dessen Nutzung der Kunde alleine verantwortlich ist. Das Passwort erlaubt dem Kunden den Zugang zu dem Teil der Webseite, über den die Bestellungen eingegeben werden können..

2. Die Identifizierung des Kunden über das Passwort verpflichtet den Kunden zur Erfüllung der unter Nutzung des Passwortes getätigten Transaktionen

3. Im Falle eines Verlustes oder eines Diebstahls muss der Kunde unverzüglich sein Passwort gemäß nachstehender Anleitung ändern. Nur eine solche Änderung des Passwortes entbindet den Kunden von einer Haftung für jegliche Nutzung seines Passwortes.

4. Der Kunde kann seine Benutzerkontoeinstellungen (Passwort, Name, Adresse, Telefon und E-Mailadresse) selbst verwalten, indem er sich auf der Webseite einloggt und über den Button "Kundendateipflege" die Seite zur Änderung seines Kundenprofils auswählt. Eine eingegebene Änderung wird von den Millipore-Servern innerhalb weniger Minuten automatisch verarbeitet. Ein vergessenes Passwort lässt sich abrufen, indem von der Einloggseite der Button "Paßwort abrufen" angeklickt wird. Es wird dann unverzüglich eine automatische Antwort mit dem Passwort generiert und per E-Mail an die in den Nutzerprofilen von dem Kunden hinterlegte Adresse gesandt. Sofern der Kunde sowohl seinen Benutzernamen wie auch sein Passwort vergessen hat, kann der Kunde mit dem Webmaster Feedback-Formular von Millipore Unterstützung anfordern.


Artikel 5 - Auftragsbestätigung
1. Die Auftragsbestätigung wird spätestens zum Lieferzeitpunkt per E-Mail an die vom Kunden im Online-Bestellformular angegebene E-Mailadresse zugesandt.

2. Es obliegt der Verantwortung des Kunden, die von Millipore erhaltene Auftragsbestätigung auf einem Medium seiner Wahl aufzubewahren.

Artikel 6 - Lieferung der bestellten Waren
1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Millipore schriftlich bestätigt wurden. Millipore wird alle kaufmännisch angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Gerät Millipore mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet Millipore auf Schadenersatz nur nach Maßgabe von Artikel 10 Abs. 7.

2. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt von dem betroffenen Kaufvertrag berechtigt, wenn der Kunde Millipore nach Eintritt des Verzuges mit der geschuldeten Leistung schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen eingeräumt hat und Millipore auch diese Nachfrist schuldhaft nicht eingehalten hat.

Artikel 7 -Übergang des Eigentums - Eigentumsvorbehalt
1. Der Übergang des Eigentums an den an den Kunden gelieferten Waren erfolgt erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises, einschließlich Zinsen und Kosten, sowie sämtlicher weiterer Forderungen gegen den Kunden im Zusammenhang mit den gelieferten Waren.

2. Bei Schwierigkeiten der Identifizierung der noch Millipore gehören Waren gelten sämtliche Waren der relevanten Art, die nicht eindeutig anders zugeordnet werden können, hinsichtlich der Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Millipore als Waren im Eigentum von Millipore. Um die Identifikation zu ermöglichen, dürfen keine unterscheidungskräftigen Kennzeichnungen von der Ware entfernt werden.

3. Die von Millipore gemäß Abs. 1 vorbehaltenen Eigentumsrechte sind auf das Recht von Millipore beschränkt, die Herausgabe der Waren verlangen zu können, wenn Millipore vom Vertrag mit dem Kunden zurückgetreten ist, weil sich der Kunde hinsichtlich der betreffenden Waren im Zahlungsverzug befindet. Sonstige Rechte von Millipore bleiben hiervon unberührt.

4. Die Regelungen dieses Artikel lassen die Bestimmungen zum Gefahrübergang in Artikel 3 Abs. 4 unberührt.

Artikel 8 – Zahlungspflichten
Der zufällige Verlust oder die zufällige Beschädigung der Ware nach Gefahrübergang auf den Kunden gemäß Artikel 3 Abs. 4 befreit diesen nicht von seiner Verpflichtung, den vollen Kaufreis zu zahlen.

Artikel 9 - Annahmeverweigerung
1. Verweigert der Kunde die Annahme der Waren, ist Millipore nach Ablauf des dem Kunden mitgeteilten Lieferdatums, unbeschadet der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Rücktritt vom Vertrag, berechtigt:
Ø dem Kunden sämtliche zusätzlichen Kosten zu belasten, die aufgrund der Annahmeverweigerung entstehen; insbesondere kann Millipore die Ware in einem Warenlager unterbringen und vom Kunden die Erstattung der Kosten, die durch den Transport zum Warenlager und die Unterbringung der Ware entstanden sind, verlangen.
Ø dem Kunden die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem im Rahmen eines Ersatzverkaufes mit einem dritten Käufer erzielten Kaufpreis zu belasten.

2. Die Regelungen dieses Artikels lassen das Recht von Millipore, die Herausgabe der Waren nach Artikel 7 Abs. 3 verlangen zu können, unberührt.

Artikel 10 - Gewährleistung und Haftung
1. Nur die Produkteigenschaften, welche von Millipore in den maßgeblichen Spezifikationen auf der Website (www.millipore.com) veröffentlicht wurden, gelten als die vertraglich vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale der verkauften Waren. Andere öffentliche Aussagen von Millipore über die Produkteigenschaften, insbesondere in der Werbung, sind nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale der verkauften Waren. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Ware nicht gemäß den Vorgaben hierfür eingesetzt wurde. Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Jegliche weitergehende Gewährleistung wird ausgeschlossen.

2. Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung unverzüglich gemäß § 377 HGB zu untersuchen. Der Kunde hat etwaige offensichtliche Mängel zum Erhalt der Gewährleistungsansprüche unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des 3. Werktages nach Anlieferung, schriftlich Millipore und, sofern der Mangel auch auf dem Transport aufgetreten sein kann, auch dem Frachtführer anzuzeigen. Fehlende Ware ist entsprechend spätestens binnen 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum anzuzeigen.

3. Außer im Falle einer berechtigten Rückabwicklung des Vertrages darf der Kunde Waren nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Millipore zurücksenden.

4. Millipore haftet nicht für eine Wertminderung der vom Kunden erworbenen Ware aufgrund unzureichender Aufbewahrungsbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich diesbezüglich, die Spezifikationen, Nutzungs- und Lagerbedingungen der relevanten Ware zu berücksichtigen. Bei Nichtbeachtung dieser Spezifikationen, Nutzungs- und Lagerbedingungen ist eine Gewährleistung von Millipore ausgeschlossen.

5. Sofern dem Kunden ein gesetzlicher Anspruch auf Nacherfüllung zusteht, kann Millipore als Nacherfüllung nach eigener Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache anbieten. Bei form- und fristgerecht vorgebrachten, sachlich gerechtfertigten Beanstandungen und Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, angemessene Kaufpreisminderung zu verlangen, vorbehaltlich des Rechts von Millipore, stattdessen die bemängelte Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt einer der in Abs. 7 genannten Fälle vor.

6. Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Millipore bestehen nicht im Falle:
Ø fehlerhafter Installation, Nutzung oder Wartung der Waren entgegen den entsprechenden Vorgaben von Millipore;
Ø normaler Abnutzung der Waren oder aufgrund fehlender ordnungsgemäßer Wartung.
Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht im Falle eines unerheblichen Mangels.

7. Millipore haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haftet Millipore im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Im Übrigen haftet Millipore bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. In diesem Fall ist die Haftung von Millipore auf einen Höchstbetrag, der dem Kaufpreis entspricht, und auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war. Die Haftung von Millipore für Verzug wird bei einfacher Fahrlässigkeit ganz ausgeschlossen. Eine Haftung von Millipore nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes, wegen Arglist oder einer Garantie bleibt unberührt.

8. Millipore haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der Waren auf dem Transport. Der Kunde hat hieraus resultierende Schadensersatzansprüche gegen den Frachtführer zu richten.

Artikel 11 - Datenschutzerklärung
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Millipore kann es erforderlich werden, dass Mitarbeiter des Kunden personenbezogene Daten an Millipore übermitteln müssen. Sofern die betroffenen Mitarbeiter die erforderlichen Daten nicht übermitteln, kann Millipore Anfragen, Aufträge oder auch Reklamationen des Kunden nicht bearbeiten. Die personenbezogen Daten werden von Millipore- Mitarbeitern aus dem Vertrieb, dem Kundendienst und der IT-Abteilung für Zwecke der Kundensegmentierung, der Auftragsbearbeitung, des Lead Managements und der Servicereparaturen verarbeitet. Personenbezogene Daten werden für die vorstehenden Zwecke auch zur Millipore-Konzernzentrale in den USA übermittelt. Die betroffenen Personen können Zugang zu ihren von Millipore verarbeiteten Daten und Berichtigung dieser Daten verlangen. Die betroffenen Personen können ferner verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden. Für weitere Informationen wird auf die Security & Privacy Policy von Millipore unter www.millipore.com verwiesen.

Article 12 - Schutzrechte
1. Millipore ist der alleiniger Eigentümer aller Schutzrechte zur Nutzung der Webseite, insbesondere hinsichtlich der Dokumente, Daten, Datenbanken, Graphiken, Marken, Logos, Bilder und der Software.

2. Der Kunde wird diese Schutzrechte beachten.

Artikel 13 – preise
1. Die Preise sind in Euro ohne Mehrwertsteuer angegeben und gelten nur am Tag der Auftragserteilung.

2. Zur Bezahlung der Bestellung kann der Kunde eine der Zahlungsweisen wählen, die auf dem Bestellformular vorgegeben ist.

3. Die Preise entsprechen der Preisliste am Tag des Verkaufes.

4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
Artikel 14 - Höhere Gewalt
1. In Fällen höherer Gewalt haftet Millipore nicht für Verspätungen oder Verzug bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.

2. Höhere Gewalt ist insbesondere bei folgenden Ereignissen anzunehmen: Krieg, Bürgerkrieg, ob erklärt oder nicht, Gesetzgebung, Verordnungen, Regierungsentscheidungen, Gerichtsentscheidungen, Embargos, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen auf die Versendung oder Lieferung, Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Feuer, Verspätungen oder Versäumnisse der Transporteure, Überschwemmungen, staatliche Kontrollen oder mengenmäßige Beschränkungen.

Artikel 15 – Beweis und elektronische Unterschrift
1. Die elektronischen Akten des Computersystems von Millipore bieten, soweit sie sich in einem angemessenen Sicherheitszustand befinden, hinreichenden Beweis für Bestellungen und Zahlungen zwischen den Parteien.

2. Das Archiv für die Bestellformulare und Rechnungen ist auf einem zuverlässigen und langlebigen Medium abgelegt und kann hierdurch validen Beweis erbringen.

3. Der Doppelklick des Kunden bei der Bestätigung der Bestellung steht einer elektronische Unterschrift gleich, die zwischen den Parteien die gleiche Bedeutung wie eine schriftliche Unterzeichnung hat.

Artikel 16 – Selbständigkeit der parteien
Keine der Parteien ist berechtigt, Verpflichtungen im Namen oder auf Rechnung der anderen Partei einzugehen.

Artikel 17 - Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen eines Kaufvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Article 18 - Anwendbares Recht
1. Auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen wie auch die zwischen den Parteien geschlossenen Kaufverträge findet unter Ausschluss des UN Kaufrechts ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Deutsches Recht findet sowohl auf die Regelungen zum Zustandekommens wie auch auf die Regelungen zum Inhalt des betreffenden Rechtsgeschäftes Anwendung.

Artikel 19 - Zuständiges Gericht, erfüllungsort
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand wird Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Millipore kann den Kunden jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

2. Erfüllungsort ist der Sitz von Millipore.

Artikel 20 - Sitz und Benachrichtigungen
1. Die Parteien bestimmen als ihren Sitz den Ort ihres Sitzes zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden.

2. Alle Benachrichtigungen müssen, um wirksam zu sein, an die Adresse des Sitzes der anderen Partei per Einschreiben übersandt werden.

Artikel 21 – Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Wie in Artikel 9§2 der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vorgesehen und in Artikel 10 (2) des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005(BGBI I vom 23 März 2005) umgesetzt, erklärt sich der Kunde hiermit einverstanden, im Zuge der umweltverträglichen Bewirtschaftung des Abfalls aus den Produkten gemäss sämtlicher Bestimmungen, einschliesslich Sonderbedingungen der Landesgesetzgebung, sämtliche Kosten zu übernehmen und sämtliche erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Vertriebsgesellschaft oder den Endbenutzer, und bei Fragen zur Entsorgung von Altgeräten wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Millipore Vertreter.

Rev. 9/11/06